Pfandpflicht Erweiterung 2022
Das Pfandsystem in Deutschland besteht, um Flaschen und andere Getränkebehälter zu gewinnen und wiederverwerten zu können. Die Flaschen sollen nach dem Verbrauch zurückgebracht und anschließend recycelt werden. Das System zielt darauf ab, Ressourcen im Kreislauf zu halten, die Recyclingquote zu erhöhen und somit die Umweltbelastung zu reduzieren.
Es besteht eine Pfandpflicht für bestimmte Produkte. Zu unterscheiden ist hierbei Einwegpfand und Mehrwegpfand.
In 2022 wird diese Pfandpflicht erweitert. Bisher gab es einige Ausnahmen beim Einwegpfand für bestimmte Getränkedosen und PET-Flaschen. Die Pfandpflicht orientierte sich bis dato am Inhalt und nicht an der Verpackung, dies wird jetzt geändert.
Bisherige pfandfreie Artikel, die jetzt pfandpflichtig werden, sofern sie in Dosen oder PET-Flaschen abgefüllt werden:
- Sekt, Sektmischgetränke
- Wein, Weinmischgetränke, weinähnliche Getränke
- andere Alkoholerzeugnisse
- Frucht- / Gemüsesäfte, bzw. -nektare
- Milch- / Milchmischgetränke (nur in Dosen)
Alle betroffenen Artikel müssen vor dem Inverkehrbringen mit dem Kennzeichen der Deutschen Pfandsystem GmbH (DPG) versehen werden. Ohne Kennzeichen sind die Artikel nicht verkehrsfähig und dies kann zu empfindlichen Strafen führen.
Für die Werbeartikelbranche sind damit ab 2022 alle angebotenen Getränkedosen und PET-Flaschen pfandplfichtig. Diese sind:
- Wasserflaschen
- Energy-Drinks
- Iso-Drinks
- Apfelschorlen
- Fruchtsäfte & -nektare
- Gemüsesäfte & -nektare
- Secco / Wein
- Bier
- Milchmischgetränke