Pfandpflicht Erweiterung 2022
Ab 2022 wurde das Pfandsystem in Deutschland ausgeweitet. Bisher gab es Ausnahmen für bestimmte Getränke wie Sekt, Wein, Fruchtsäfte und Milchmischgetränke in Dosen oder PET-Flaschen. Diese Produkte werden jetzt ebenfalls pfandpflichtig, unabhängig vom Inhalt, da die Pfandpflicht nun auf die Verpackung abgestimmt ist. Betroffene Artikel müssen vor dem Verkauf mit dem Kennzeichen der Deutschen Pfandsystem GmbH (DPG) versehen werden, andernfalls drohen Strafen. Ziel dieser Änderung ist es, die Recyclingquote zu erhöhen und die Umweltbelastung zu verringern, indem mehr Verpackungen im Kreislaufsystem gehalten werden.
Für die Werbeartikelbranche sind damit ab 2022 alle angebotenen Getränkedosen und PET-Flaschen pfandplfichtig. Diese sind:
- Wasserflaschen
- Energy-Drinks
- Iso-Drinks
- Apfelschorlen
- Fruchtsäfte & -nektare
- Gemüsesäfte & -nektare
- Secco / Wein
- Bier
- Milchmischgetränke
Bild: https://www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/inline-images/pfandsymbol.jpg