Giveaway
Was sind Giveaways?
Giveaway ist ein Synonym zu Werbeartikel oder Werbegeschenk. Unternehmen verschenken Giveaways mit Firmenlogo an Ihre Kunden, um Kaufanreize zu schaffen, die Bekanntheit der Marke zu steigern oder die Geschäftsidee zu symbolisieren. Giveaway-Klassiker sind Kugelschreiber, Tassen, Schlüsselanhänger & Lanyards und Stofftaschen.
Herkunft
Aus dem Englischen übersetzt, bedeutet "give away" so viel wie "verschenken". Das trifft die Absicht eines Werbeartikels punktgenau. Daher fand das Wort im deutschsprachigen Raum immer öfters Verwendung, bis es im Duden landete.
Giveaway, Give-Away oder Give Away? Wie schreibt’s man denn jetzt richtig? Es gibt keine korrekte Antwort. Im deutschen Raum sind die Schreibweisen mit und ohne Trennung der Wörter verbreitet: Die Schreibformen Giveaway und Give-Away sind im Duden anerkannt.
Vorteile von Giveaways
Durch die Verteilung von Give-Aways gewinnen Sie neue Kunden und binden Ihre Stammkundschaft. Meistens wählen Unternehmen immer die gleichen Giveaways, damit diese von Ihren Kunden mit Ihrer Marke assoziiert werden.
Durch den Einsatz von Giveaways …
… können Unternehmen Ihre Wunschzielgruppe ansprechen
… treten Unternehmen in Austausch mit potenziellen Kunden oder Mitarbeitern
… bringen Sie Ihre Corporate Identity zum Ausdruck
Welche Giveaways kommen gut an?
Das können nur Sie entscheiden. So einzigartig wie Ihr Unternehmen ist, sind es sicherlich auch Ihre Kunden. Sind Sie sich nicht sicher, mit welchem Giveaway Sie Ihre Kunden ansprechen sollen, berät Sie gerne unser Kundenservice. Durch unsere 35-jährige Erfahrung im Werbeartikelmarkt können wir Tipps und Tricks verraten, wie man unterschiedliche Zielgruppen am besten anspricht.
Wie war das nochmal mit der Steuer?
Giveaways sind meist kostengünstige Streuartikel mit einem Wert von unter 10 Euro. Solange diese Schwelle nicht überschritten wird, können Giveaways mit ihren Gesamtkosten von der Steuer abgesetzt werden. Bei teureren Artikeln ist zu beachten, dass ein einzelner Empfänger nur Werbegeschenke bis maximal 35 Euro Netto-Gesamtwert pro Jahr erhalten darf. Deshalb sollte bei der Planung von Give-Away-Aktionen ggf. der Steuerberater hinzugezogen werden.
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