Mehrwegpflicht 2023
Seit Beginn 2023 gilt in Deutschland die Mehrwegpflicht für die Gastronomie. Davon betroffen sind Cafés, Restaurants, Bistros oder andere Betriebe, die Getränke und Essen to go/ für Unterwegs anbieten. Das soll der Reduktion von Abfällen, insbesondere Einwegverpackungen dienen.
Was bedeutet Mehrweg genau?
Mehrwegverpackungen und Mehrwegbecher sind Behälter, die mehrmals zum gleichen Zweck wieder verwendet werden können. So kann der Mehrwegbecher to go heute für einen Kaffee und morgen für einen Tee verwendet werden. Im Gegensatz zu einem Einwegbecher, muss dieser nicht nach einmaliger Nutzung weggeworfen werden. Somit können die Abfälle, die durch Einwegverpackungen entstehen, reduziert werden. Mehrweg ist Mehrwert.
Was verändert sich für die gastronomischen Betriebe?
Sie müssen zusätzlich zu den Einwegverpackungen/-bechern eine Mehrweg-Alternative anbieten. Außerdem kann der Käufer auch eigene Behälter oder Verpackungen (z.B Tupperware) mitbringen, um Getränke oder Essen mitnehmen zu können. Das müssen die Betriebe akzeptieren.
Welche Betriebe sind von der Mehrwegpflicht ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind vor allem kleinere Betriebe z.B Immbissbuden, deren Verkaufsfläche kleiner als 80 qm ist oder maximal 5 Beschäftige im Betrieb sind. Jedoch müssen diese trotzdem die Mitnahme von Getränken oder Speisen in mitgebrachten Behältern akzeptieren. Unabhängig davon ob diese kleineren Betriebe von der Mehrwegpflicht teilweise befreit sind, sollten diese aus Vernunft nachhaltige Alternativen anbieten.
Preisunterschied bei Mehrwegvarianten?
Die Mehrwegvariante darf nicht mehr kosten als die Einwegverpackung. Das heißt, wenn Sie als Anbieter die selbe Speise mit unterschiedlichen Verpackungen anbieten, dürfen diese nicht unterschiedlich bepreist werden. Deshalb verwenden einige Unternehmen Pfandsysteme für die Mehrwegverpackungen. Solche Pfandsysteme dürfen jedoch nicht ausschließlich angeboten werden.