Mehrwegpflicht 2023
Seit Anfang 2023 gilt in Deutschland die Mehrwegpflicht für Gastronomiebetriebe, die Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten, wie Cafés, Restaurants oder Bistros. Ziel ist es, die Menge an Abfällen, insbesondere Einwegverpackungen, zu reduzieren.
Was bedeutet "Mehrweg"? Mehrwegverpackungen, wie Becher oder Behälter, können mehrfach verwendet werden – z. B. für verschiedene Getränke oder Mahlzeiten – im Gegensatz zu Einwegverpackungen, die nach einmaliger Nutzung entsorgt werden.
Veränderungen für gastronomische Betriebe:
- Betriebe müssen zusätzlich zu Einwegverpackungen eine Mehrweg-Alternative anbieten.
- Kunden können eigene Behälter oder Verpackungen mitbringen, die die Betriebe akzeptieren müssen.
Ausnahmen:
- Kleinere Betriebe (weniger als 80 m² Verkaufsfläche oder max. 5 Mitarbeiter) sind teilweise von der Pflicht befreit, müssen aber die Mitnahme in eigenen Behältern erlauben.
Preisgestaltung:
- Die Mehrwegverpackungen dürfen nicht teurer sein als Einwegverpackungen. Einige Betriebe nutzen Pfandsysteme für Mehrwegbehälter, die jedoch nicht die einzige Option sein dürfen.
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