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Das deutsche Lieferkettengesetz und Werbeartikel

Das sogenannte 'Lieferkettengesetz' heißt eigentlich Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG) und tritt zum 1.Januar 2023 in Kraft. Mit dem Lieferkettengesetz sollen in Handel und Produktion weltweit Menschenrechte gewahrt, Arbeitsbedingungen verbessert und Umweltstandards durchgesetzt werden. Es gilt für Unternehmen mit Sitz in Deutschland (Haupt- oder Zweigniederlassung) und mit mindestens 3.000 Beschäftigten. Dies bedeutet aber nicht, dass Unternehmen mit weniger Mitarbeitern nicht davon betroffen sind, da davon auszugehen ist, dass die bereits ab 2023 einbezogenen Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten in der Lieferkette weitergeben.

Die gesetzliche Pflicht zur Einhaltung bestimmter Verhaltensregeln (Compliance) gilt ab 2023 nicht nur für deutsche, sondern auch für internationale Unternehmen mit Beschäftigten in Deutschland. Betriebe sind verpflichtet, bei all ihren internationalen Zulieferern und Partnern die Einhaltung dieser Standards zu überprüfen. Dazu werden unter anderem Maßnahmen wie regelmäßige Risikoanalysen oder die Implementierung eines Risiko- und Beschwerdemanagements notwendig. Zwar wird das neue Gesetz für Unternehmen mit weniger als 3.000 Mitarbeitern zunächst erst stufenweise eingeführt und berührt auch keine zivilrechtlichen Ansprüche. Dennoch drohen bei Verstößen neben gravierenden Imageschäden auch durchaus empfindliche Geldstrafen. Das Lieferkettengesetz ist für uns sehr wichtig und Herausforderung und Chance zugleich: Mehr Kontrolle in der Compliance bedeutet immer auch engere Zusammenarbeit und mehr Transparenz innerhalb der gesamten Lieferkette.

Verpflichtungen für Unternehmen im Zuge des neuen Lieferkettengesetztes:

  • Regelmäßige Risikoanalyse und Einrichtung eines Risikomanagements, um Klarheit geschäftlicher Handlungen zu gewährleisten
  • Risiko Präventions- und Abhilfemaßnahmen (z.B. Schulungen, Kontrollen, etc.)
  • Grundsatzerklärung zur ihrer Menschenrechtsstrategie
  • Einrichten von Beschwerdeverfahren, um Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen und Risiken zu ermöglichen
  • Dokumentations- und Berichtspflicht, zur Einhaltung und Veröffentlichung der Sorgfaltspflicht

Für uns sind die im neuen Lieferkettengesetz angesprochenen Themen schon immer besonders wichtige Entscheidungsgrundlage bei der Auswahl von Lieferanten und Produkten. Wir sehen uns daher durch das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG) in unseren Bemühungen um mehr Nachhaltigkeit unterstützt.

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