Das deutsche Lieferkettengesetz und Werbeartikel
Das Lieferkettengesetz (offiziell Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz, LkSG) tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und verpflichtet Unternehmen, Menschenrechte und Umweltstandards in ihrer gesamten Lieferkette zu wahren. Es gilt zunächst für Unternehmen mit Sitz in Deutschland und mindestens 3.000 Beschäftigten, aber auch kleinere Unternehmen könnten betroffen sein, da größere Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten an ihre Lieferanten weitergeben müssen.
Wichtige Verpflichtungen für Unternehmen:
- Risikoanalyse und Risikomanagement: Unternehmen müssen regelmäßig ihre Lieferketten auf Risiken hinsichtlich Menschenrechtsverletzungen und Umweltstandards überprüfen.
- Präventions- und Abhilfemaßnahmen: Dazu gehören Schulungen, Kontrollen und andere Maßnahmen zur Verhinderung von Verstößen.
- Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie: Unternehmen müssen eine klare Erklärung zu ihren Standards und Zielen in Bezug auf Menschenrechte abgeben.
- Einrichtung von Beschwerdeverfahren: Zur Meldung von Menschenrechtsverletzungen oder Risiken in der Lieferkette.
- Dokumentations- und Berichtspflichten: Unternehmen müssen die Einhaltung des Gesetzes nachweisen und regelmäßig berichten.
Das Lieferkettengesetz stellt für Unternehmen eine Chance dar, mehr Transparenz und Nachhaltigkeit in ihre Geschäftsprozesse zu integrieren. Bei Verstößen drohen nicht nur Imageverluste, sondern auch hohe Geldstrafen. Daher ist es für uns als Unternehmen wichtig, das Gesetz ernst zu nehmen und die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen.